Strafrecht - Nordrhein-Westfalen erlaubt freiwillige Rückkehr ins Gefängnis
Ex-Gefangene in Nordrhein-Westfalen können künftig unter bestimmten Bedingungen freiwillig in den Knast zurückkehren. Der Düsseldorfer Landtag beschloss am 18.12.2014 mit den Stimmen von SPD und Grünen ein neues Strafvollzugsgesetz. Danach kann ein früherer Häftling innerhalb von sechs Monaten nach seiner Entlassung auf eigenen Antrag für maximal einen Monat wieder in die Justizvollzugsanstalt (JVA) "einziehen". Und zwar dann, wenn "dies zur Verhinderung einer schwerwiegenden Straftat erforderlich ist".
Ministerium geht nicht von hohen Fallzahlen aus
Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sagte, viele ehemalige Gefangene fühlten sich von der Gesellschaft entfremdet und seien überfordert. In den ersten sechs Monaten entscheide sich häufig, ob ein Ex-Häftling den Absprung von seinem früheren, kriminellen Leben schaffe. Eine kurzfristige Rückkehr in die JVA könne vernünftig sein, um dort noch einmal auf das Leben draußen vorbereitet zu werden. Mit hohen Fallzahlen werde nicht gerechnet, hieß es im Ministerium. Der Betreffende kann an den Unterbringungskosten beteiligt werden und ist auf Wunsch sofort wieder zu entlassen.