Pressebericht: 30-Jähriger bedrohte Lebensgefährtin mit einem Messer nach einer Flasche Wodka
Zu zwei Monaten ohne Bewährung verurteilte der Strafrichter am Amtsgericht Ibbenbüren am Montag einen 30-jährigen Rumänen wegen Bedrohung seiner Lebensgefährtin mit einem Messer am 25. Juli 2017 in ihrer Saerbecker Wohnung.
Der Mann wurde bereits aus der Haft vorgeführt, wo er eine sechsmonatige Freiheitsstrafe wegen Computerbetruges und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verbüßt. Jetzt kommen noch die beiden Monate oben drauf.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, seine Freundin mit einem Küchenmesser bedroht und dabei gesagt zu haben: „Wenn du weg willst, mache ich dich tot.“ Der Angeklagte bestritt das: „Ich liebe die Frau, wir hatten beide getrunken.“ Es hätte Streit gegeben, sie hätte gesagt, dass er gehen soll. Als er bis zum nächsten Morgen bleiben wollte, hätte sie ihr Handy genommen und die Polizei gerufen. Das führte zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der sie ihr Handy weggeworfen und ein Messer aus der Küche geholt hätte, „was sie sich in den Bauch rammen wollte“. Sie hätte gesagt, dass sie sich umbringen würde. Zusammen hatten sie eine Flasche Wodka und Kakao getrunken.
Mit Selbstmord gedroht
Der Richter wies darauf hin, dass es schon öfter Polizeieinsätze gegeben hätte. Als er die 52-jährige Lebensgefährtin in den Zeugenstand rief, bestätigte sie: „Er ist ein sehr lieber Mensch, aber wenn er trinkt, rastet er aus.“ Ja, sie habe mit Selbstmord gedroht, da habe er ihr das Messer an den Hals gehalten und gesagt: „Wenn du weg willst, mache ich dich tot.“ Sie sei viele Jahre mit einem Alkoholiker verheiratet gewesen, deswegen will sie die Trennung.
Nach ihrer Aussage bat sie den Richter, ihn mild zu bestrafen, weil er kein schlechter Mensch sei. An den Angeklagten gewandt sagte sie: „Du kannst aus deinem Leben noch etwas machen, aber ohne mich.“ Er sei schon einmal nach Rumänien zurückgekehrt und dann wiedergekommen. Da habe sie gehofft, er würde nicht mehr trinken, „aber er kommt nicht weg vom Alkohol“. Der Angeklagte will nach Verbüßung seiner Strafen zurück in sein Heimatland.
Strafverteidiger: Rechtsanwalt Daniel Lück