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Vertragsbedingungen

 

Zustandekommen des Mandatsvertrags

Anfragen aufgrund des vorliegenden Internetangebotes an den Rechtsanwalt Lück stellen lediglich die Aufforderung des Rechtsanwalts zur Abgabe eines auf Abschluss eines Anwaltsvertrages gerichteten Vertragsangebotes dar. Ein Mandatsvertrag wird hierdurch nicht begründet. Ein Mandatsvertrag kommt erst zustande durch die Einigung der Vertragsparteien über die Höhe der Vergütung bzw. die Grundlagen der Vergütungsberechnung und die Erklärung des Rechtsanwalts, das Mandat auf der vereinbarten Vergütungsgrundlage anzunehmen. Der Rechtsanwalt behält sich die Ablehnung des Angebots der Mandatierung vor.

 

 

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