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Pressebericht: Messerangriff auf den Chef - Hilfskoch muss ins Gefängnis

Das Amtsgericht Coesfeld hat einen 30-jährigen Hilfskoch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der Mann hatte im April ein Fleischermesser in die Schulter seines Chefs gerammt.

Am Mittag des 13. April diesen Jahres hat ein 30 Jahre alter Hilfskoch seinen Chef in dessen griechischer Pizzeria (Ecke Stiftsstraße/Potthof) mit einem Messerstich schwer verletzt. Der Täter, flüchtete zunächst, konnte aber in einer groß angelegten Polizeiaktion noch am selben Tag in seiner Wohnung am Eckenhovener Weg festgenommen werden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Am Dienstag verurteilte ihn das Schöffengericht der 3. Strafkammer am Amtsgericht Coesfeld wegen „gefährlicher Körperverletzung“ zu einer Haft von zwei Jahren und drei Monaten.

Fleischmesser in Schulter gerammt

In der umfangreichen Beweisaufnahme, verbunden mit einem psychiatrischen Gutachten, versuchte das Schöffengericht, die Hintergründe der Bluttat aufzuklären. Denn der Angeklagte gab die Tat zwar zu, entschuldigte sich auch immer wieder während der Verhandlung über seinen Dolmetscher bei seinem früheren Chef und dessen Ehefrau, konnte aber keine Erklärung finden, wieso er an diesem Mittag plötzlich ein Fleischermesser von einer Küchenwand genommen habe, um es dem Chef in die Schulter zu rammen. „Mit viel Glück für das Opfer“, so später die Mediziner im Krankenhaus. Denn nur wenige Zentimeter tiefer, hätte die Klinge eine Hauptarterie getroffen – „mit unabsehbaren Folgen“.

Vorangegangene Kopfoperation

Die Verteidigerin versuchte die Tat als Folge einer vorangegangen Kopfoperation bei dem Hilfskoch abzuschwächen. Auch der Gutachter schrieb dieser Operation eine mögliche psychische Veränderung bei dem Täter zu. So habe der Beschuldigte einen Druck aufgebaut, der sich im Moment der Tat „entladen“ habe.

Zeugenaussagen bestätigten dem Hilfskoch, der zuvor drei Jahre ohne Streitereien in der Pizzeria gearbeitet hatte, dass er Tage vor dem Geschehen „irgendwie“ Veränderungen gezeigt habe. Er sei zunehmend reizbar, ungeduldig und gestresst gewesen. Zudem habe er über zu viel Arbeit gestöhnt.

Tat dicht an Totschlag

Der Staatsanwalt maß in seinem Plädoyer der gutachterlichen Analyse eine gewisse Beachtung zu, forderte aber dennoch „drei Jahre Haft“. Immerhin rücken die Tat und ihre Folgen dicht an einen „Totschlag“. Eine Forderung, die auch die Anwältin der Nebenklage unterstrich und begründete: „Da mit dem Opfer, dessen Ehefrau und einem weiteren Hilfskoch samt Ehefrau vier Menschen seit der Tat psychisch erheblich beeinträchtigt sind“, forderte auch sie „mindestens“ drei Jahre Haft. Der Verteidiger plädierte hingegen auf eine Bewährungsstrafe.

Kammer berät lange

Die Kammer beriet sich lange. Dann verkündete der leitende Richter eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Selbst wenn es bei dem Angeklagten eine paranoide Entwicklung mit Wahnvorstellungen, die zu Stimmungsveränderungen geführt hätten, gegeben habe, sei der Weg, den Druck im Kopf auf diese Weise abzubauen, der falsche gewesen, so das Gericht.

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Lück u.a.


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