Pressebericht: Prozess um Brandstiftung in Westerkappeln fortgesetzt - Ladeninhaber wird eher entlas
Westerkappeln/Münster -
Wenig Erhellendes hat der dritte Verhandlungstag im Prozess um die Brandstiftung im Westerkappelner Orientladen gebracht. Am Freitag wurden Zeugen aus dem persönlichen Umfeld der vier Beschuldigten gehört. Das, was sie erzählten, spricht eher für den Ladeninhaber und seinen Bruder als gegen die beiden.
Der Inhaber des Orientladens, der sich hier hinter einem Folienordner verbirgt, wurde am Freitag nicht weiter belastet – eher ist das gegenteil der Fall. Foto: Oliver Werner
Nachdem zwei mitangeklagte Iraker am Mittwoch gestanden hatten, den Laden in der Nacht zum 7. Februar dieses Jahres mit Benzin angezündet zu haben und den 27-jährigen Inhaber sowie seinen ein Jahr jüngeren Bruder als Auftraggeber schwer belasteten, sind am Freitag Zeugen aus dem persönlichen Umfeld der vier Beschuldigten gehört worden.
Zum Tatgeschehen und den Hintergründen selbst konnten sie wenig beitragen. Das, was sie wussten, spricht jedoch eher für als gegen die beiden Brüder.
Versicherung erhöht
Laut Anklageschrift ging es den kurdischstämmigen Westerkappelnern darum, 120 000 Euro aus einer Inventar- und Ausfallversicherung zu kassieren, die erst im Oktober 2017 erhöht worden war.
Wie die Freundin des Ladeninhabers berichtete, sei dieser aber nur einer Aufforderung der Versicherung gefolgt. „Der Versicherungsmann hat gesagt, der Laden ist unterversichert“, sagte die 24-Jährige. Das habe sie selbst gehört. Ihre Aussage deckt sich offenbar mit der polizeilichen Vernehmung des Versicherungsmaklers.
Brandverletzungen
In die Länge – auch durch sprachliche Barrieren – zog sich am Freitag die Vernehmung eines 50-jährigen Irakers, der in der gleichen Sammelunterkunft für Flüchtlinge an der Möserstraße in Osnabrück lebt, in der auch die beiden ausführenden Brandstifter untergebracht waren. Zu seinen beiden Landsleuten hatte er einen ziemlich engen Kontakt.
Ihre bei der Explosion des Ladens erlittenen schweren Brandverletzungen hätten sie nach eigenen Angaben bei einer Verpuffung in einer Bäckerei davongetragen. Weil sie dort schwarz gearbeitet hätten, könnten sie nicht zum Arzt gehen, hätten der 22- und der 23-jährige zunächst behauptet. Zwei Tage später, kurz vor ihrer Flucht nach Belgien, hätten sie zugegeben, den Brand in Westerkappeln gelegt zu haben.
"Feindschaften" und "offene Rechnungen"
Die Antwort auf die Frage nach dem „Warum“, also nach dem Motiv, wirkte widersprüchlich, was auch wohl mit der schwierigen Übersetzung der Aussage des 50-Jährigen zusammenhing.
Die beiden Brandstifter sollen bei einer Gelegenheit aber auch von „Feindschaften“ und „offenen Rechnungen“ mit dem Westerkappelner Brüderpaar gesprochen haben, was den Fall möglicherweise in einem anderen Licht erscheinen lässt.
Mit Haftbefehl gesucht
Eine größere Rolle als die eines Mittelsmannes gespielt hat offenbar der mitangeklagte 30-jährige Iraker, der am Montag nicht zum Prozess erschienen war und nun mit Haftbefehl gesucht wird. Er war mangels dringenden Tatverdacht wenige Wochen nach seiner Festnahme aus der U-Haft entlassen worden.
Seit Wochen ist er von der Bildfläche verschwunden. Gegen den Mann ist am Landgericht Osnabrück auch ein Berufungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung anhängig. Vor einiger Zeit habe der 30-Jährige sich aus Frankreich gemeldet, erzählte der 50-jährige Zeuge. Seitdem habe er nichts mehr von ihm gehört.
Die Freundin des Ladeninhabers erzählte, dass sich dieser und der abgetauchte Iraker wohl kannten. Mehr wisse sie dazu aber nicht. Die beiden Brandstifter habe sie noch nie gesehen.
Ex-Freundin will von Brand nichts gewusst haben
Die Ex-Freundin des verschwundenen 30-Jährigen wiederum will die beiden Brüder nie gesehen haben. Wohl aber kannte sie die mitangeklagten jüngeren Männer. Von dem Brand in Westerkappeln will sie erst erfahren haben, als die Polizei einige Tage später ihren Lebensgefährten verhaftete, der auch in der Sammelunterkunft lebte. Danach habe sie sich von ihm getrennt.
In einem von der Polizei ausgewerteten Chat per Whatsapp hatte die 31-jährige Wallenhorsterin ihren Ex-Freund für die schlimmen Verletzungen der jungen Iraker verantwortlich gemacht. Den Brand in Westerkappeln als Hintergrund für diese Schuldzuweisung habe sie aber zu dem Zeitpunkt nicht gekannt. Sie habe damit sagen wollen, dass der 30-jährige nicht auf die Männer aufgepasst hat, wie er es sonst immer getan habe.
In einem Streit über Arbeit und Lebensunterhalt wenige Tage vor dem Brandanschlag habe ihr damaliger Partner gesagt, er müsse bald „etwas starten“. Was damit gemeint war, wisse sie nicht, sagte die Wallenhorsterin aus. Sie habe ihm nur geraten, „keinen Scheiß“ zu machen.
Brandschutztür eingebaut
Entlastend werten könnten die Verteidiger des Ladeninhabers auch wohl den Einbau einer Brandschutztür in dem Geschäft wenige Tage vor dem verheerenden Feuer. Der Eigentümer des Gebäudes hatte den WN – wie berichtet – am Rande des zweiten Verhandlungstages geschildert, dass der 27-jährige darauf gedrängt habe.
In der Vernehmung habe der Vermieter allerdings betont, dass dies eine Auflage des Kreises Steinfurt für die Nutzungsänderung in dem Geschäft gewesen sei, berichteten die Nebenkläger in dem Verfahren. Die Umsetzung hätte sich verzögert. Die Kosten für die Brandschutztür sollen sich Eigentümer und der Ladeninhaber geteilt haben.